Wenn du einen anderen Menschen geschädigt hast und einsiehst, dass deine Tat und dein Verhalten nicht in Ordnung waren, dann hast du die Möglichkeit, dich bei deinem Opfer zu entschuldigen. Bevor du dazu etwas unternehmen möchtest, solltest du davor aber unbedingt mit der Jugendgerichthilfe sprechen.

Wenn du dich schon vor dem Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe für das Thema „Täter-Opfer-Ausgleich“ interessierst, kannst du dich auf den Websites darüber informieren.

http://www.rueckenwind-hamburg.de/

http://www.rauchzeichen-ev.de/

http://www.amaev.de/

Wenn du für dein Verhalten Verantwortung übernehmen und die Dinge – soweit wie möglich – wieder in Ordnung bringen möchtest, kannst du nach dem Gesetz einen Täter-Opfer-Ausgleich machen, egal, um welche Straftat es sich handelt. Bedingung ist, dass der Geschädigte das auch möchte.

Dabei kannst Du einen neutralen Vermittler in Anspruch nehmen, der zwischen dir und dem Geschädigten bei der Befriedung des Streits vermittelt und euch bei der Aushandlung einer eventuellen Wiedergutmachung unterstützt. Eine Fachstelle in deiner Nähe, oder weitere Infos über ein Servicetelefon, findest du unter http://taeter-opfer-ausgleich.de/.

Es ist dann Sache der der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, wie sie das Ergebnis bewerten. Eine Einstellung des Verfahrens ist bei ganz schweren Straftaten nicht möglich, da kommt dann noch eine Verhandlung, aber in vielen anderen Fällen ist das möglich. Manchmal regt die Polizei oder die Staatsanwaltschaft einen solchen Täter-Opfer-Ausgleich auch selbst an.