Jugendarrest ist eine vorübergehende Freiheitsentziehung. Er kann für ein oder zwei Wochenenden angeordnet werden oder für die Dauer von 1 bis 4 Wochen. Der Jugendarrest wird in der Jugendarrestanstalt vollzogen. Er soll erzieherisch wirken. Deshalb wird in der Jugendarrestanstalt zum Beispiel ein soziales Training in verschiedenen Kursen durchgeführt. Wenn du den Arrest antrittst wird geprüft, welche Maßnahmen zu dir passt.

Wenn der Richter dich zu Weisungen oder Auflagen verurteilt hat (zum Beispiel gemeinnützige Arbeitsstunden, Geldbuße, Betreuung durch die Jugendgerichtshilfe), und du erfüllst diese Auflagen nicht,  kann er einen bis zu 4-wöchigen Jugendarrest als Beugearrest anordnen. Die eigentliche Auflage oder Weisung musst du später trotzdem erfüllen, auch wenn du den Beugearrest verbüßt hast.