Es ist passiert: Der Richter hat dich wegen einer Straftat zu einer Jugendstrafe mit einer Bewährungsauflage verurteilt. Du bist nun auf Bewährung in Freiheit, und das Gericht stellt dir einen Bewährungshelfer als Unterstützung zur Seite. Während deiner Bewährungszeit hast du die Chance, mit Hilfe deines Bewährungshelfers über einen festgelegten Zeitraum zu zeigen, dass du bereit bist, dein Leben und dein Verhalten zu ändern und keine Straftaten mehr zu begehen. Die Bewährungszeit liegt zwischen zwei und vier Jahren.

Der Vorteil für dich in der Arbeit mit deinem Bewährungshelfer ist es, an deinen persönlichen Zielen zu arbeiten. Er bietet dir konkrete Hilfe und Unterstützung bei der Sicherstellung des Lebensunterhalts an, steht dir bei persönlichen Problemfeldern mit Rat zur Seite, unterstützt dich bei neuen Perspektiven im Ausbildungs- und Arbeitsbereich, der Schuldenregulierung, einem erforderlichen Therapieplatz, der Wohnungssuche sowie bei weiteren lebenspraktischen Fragen.

Der Bewährungshelfer kontrolliert aber auch deine gerichtlichen Auflagen: Zum Beispiel die Meldung deines Wohnsitzwechsels, die Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung, das Ableisten unentgeltlicher Arbeitsstunden zu gemeinnützigen Zwecken oder die Teilnahme an einer Alkohol- oder Drogentherapie. Die Erfüllung dieser Auflagen ist für dich verbindlich. Du solltest auch wissen, dass es deine Pflicht ist, mit deinem Bewährungshelfer zusammen zu arbeiten, da dir sonst eventuell ein Widerruf deiner Bewährung und damit verbunden Jugendarrest oder Strafhaft drohen können.