Du hast Stress mit deiner Familie oder in deiner Partnerschaft und suchst dringend eine neue Wohnmöglichkeit.
Wende dich an deine Jugendgerichtshelferin, deinen Bewährungshelfer oder sprich mit agentur jobtransfer darüber.

  • Prüfe die Möglichkeiten von betreutem Wohnen bei deinem zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (Jugendamt)
  • Kläre deine Möglichkeiten für das Wohnen mit ambulanter Begleitung
  • Wende dich an bestehende Wohnprojekte
  • Nutze die bestehenden Beratungsangebote der Jugendhilfe oder der Haftentlassenenhilfe

Du bist zu einer Haftstrafe verurteilt worden und möchtest deine Wohnung behalten.
Wende dich vor Haftantritt an deine  Jugendgerichtshelferin oder deinen Bewährungshelfer.

Du bist in Haft und brauchst nach deiner Entlassung eine Unterkunft.
Sprich mit deiner Vollzugsabteilungsleitung darüber.

Achtung: Bei einer Haftstrafe bis zu einem Jahr: Wende dich vor Haftantritt an deine bezirkliche Fachstelle für Wohnungsnotfälle.