Sprich vor Arrestantritt möglichst mit der/den zuständigen Person/-en in deiner Schule, Ausbildungs- oder Arbeitsstelle über deine Situation. Natürlich vor allem dann, wenn ein Dauerarrest von einer Woche oder mehr angeordnet wurde. Wenn du bereits seit 6 Monaten regelmäßig den Schulunterricht besuchst, eine Ausbildung machst oder einen Arbeitsplatz hast besteht die Möglichkeit, auch aus dem Arrest zur Schule, Ausbildung oder Arbeit zu gehen.