Gut, dass du dich informierst, denn es geht um dich!

Es ist passiert: Der Richter hat dich wegen deiner Straftat zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Du bist ab sofort auf Bewährung in Freiheit und das Gericht stellt dir zur Unterstützung eine/n Bewährungshelfer/in  zur Seite. Während der Bewährungszeit bist du ganz besonders gefordert: Du hast die Chance, mit Hilfe deines Bewährungshelfers über einen festgelegten Zeitraum zu zeigen, dass du bereit bist, dein Leben und besonders dein Verhalten so zu ändern.  Du kannst beweisen, dass es dir ernst ist und du keine weiteren Straftaten mehr begehst.
Die Bewährungszeit liegt zwischen zwei und vier Jahren. In dieser Zeit kannst du mit deinem Bewährungshelfer an deinen persönlichen Zielen arbeiten.
Die  Bewährungshilfe unterstützt dich

  • bei der Sicherstellung deines Lebensunterhalts
  • steht dir bei persönlichen Problemen mit Rat zur Seite
  • unterstützt dich bei der Suche nach neuen Perspektiven im Ausbildungs- und Arbeitsbereich
  • bei der Schuldenregulierung
  • hilft dir bei der Suche nach einem erforderlichen Therapieplatz
  • bei der Wohnungssuche und bei weiteren lebenspraktischen Fragen.

Dein/e Bewährungshelfer/in kontrolliert aber auch deine gerichtlichen Bewährungsauflagen, wie zum Beispiel die Meldung jedes Wohnsitzwechsels, die Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung, das Ableisten unentgeltlicher Arbeitsstunden zu gemeinnützigen Zwecken oder die Teilnahme an einer Alkohol- oder Drogentherapie. Die Erfüllung dieser Auflagen ist für dich verbindlich. Du mußt auch wissen, dass es deine Pflicht ist, mit deinem/r Bewährungshelfer/in zusammen zu arbeiten, da dir sonst ein Widerruf deiner Bewährung und damit verbunden ein Jugendarrest oder eine Strafhaft drohen.