Spreche vor deinem Haftantritt unbedingt mit deiner Firma und informiere über die Situation.
Bei nur kurzer Haftstrafe: Sprich mit deinen Vorgesetzten. Bitte sie um eine Bescheinigung über die Weiterbeschäftigung nach deiner Haftentlassung.
Dabei kann dich auch die Jugendgerichtshilfe oder Jugendbewährungshilfe unterstützen.