Wenn du einen Anwalt beauftragst, musst du ihn möglicherweise selbst bezahlen.

Nur wenn du freigesprochen wirst, entstehen keine Anwaltskosten.

 

In ganz besonderen Fällen wird vom Gericht ein Verteidiger beigeordnet.

In welchen Fällen das so ist, erfährst du von der Jugendgerichtshilfe.