In der Gerichtsverhandlung wird der Tatvorwurf gegen dich geprüft.

Wenn der Richter feststellt, dass dich keine Schuld trifft, wird er dich freisprechen.

Stellt er fest, dass du dich schuldig gemacht hast, kann er unter anderem:

  • eine Ermahnung oder Verwarnung aussprechen,
  • dir die Weisung erteilen, an mehreren Tagen Arbeitsleistungen zugunsten einer gemeinnützigen oder staatlichen Einrichtung zu erbringen,
  • dir auferlegen, eine Geldbuße zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen,
  • veranlassen, dass du eine bestimmte Zeit durch die Jugendgerichtshilfe betreut wirst oder andere Beratungs- und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen,
  • dich verpflichten, an einem Sozialen Trainingskurs oder einem Ausgleichsverfahren mit Geschädigten teilzunehmen
  • dich zur Verbüßung von Jugendarrest verurteilen,
  • dich zu einer Jugendstrafe verurteilen, deren Verbüßung er zur Bewährung aussetzen kann,
  • aus dem Gesetz abzuleitende Nebenfolgen anordnen, zum Beispiel eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
  • dich zu einer Haftstrafe verurteilen