Was kannst du vor der Hauptverhandlung tun?

Du kannst dich möglichst schnell mit deiner Jugendgerichtshilfe in Verbindung setzen, um mit ihr alle weiteren Schritte zu besprechen, zum Beispiel kannst du:

  • dich mit Unterstützung deiner Jugendgerichtshilfe bei Geschädigten entschuldigen und/oder angerichteten Schaden wieder gutmachen (Täter-Opfer-Ausgleich).
  • dem Gericht schriftlich bisher nicht genannte Zeugen nennen oder diese Personen eventuell zur Verhandlung mitbringen
  • einen Rechtsanwalt mit deiner Verteidigung beauftragen, den du aber selbst bezahlen musst, wenn du nicht freigesprochen wirst. Nur in besonderen vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen wird das Gericht dir schon vor der Hauptverhandlung einen Verteidiger beiordnen.

Du organisierst deinem Alltag in positiver Weise (z.B. Antritt einer Ausbildungsstelle, regelmäßiger Schulbesuch, regelmäßige Arbeit).