Das Jugendstrafverfahren

Achtung: Bei Verhandlungen allein gegen Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen!

Wer ist bei deiner Gerichtsverhandlung dabei?

  • selbstverständlich du selbst
  • eventuell dein Verteidiger
  • in der Regel ein Jugendrichter
  • eventuell Jugendschöffen
  • der Jugendstaatsanwalt
  • eventuell ein Sachverständiger
  • deine Jugendgerichtshilfe
  • deine Eltern oder eine Person deines Vertrauens

Wie läuft das Verfahren ab?

  • Zunächst trägt die Staatsanwaltschaft die Tatvorwürfe vor.
  • Dann klärt der Richter dich darüber auf, dass du die Aussage verweigern kannst. Wenn du zur Aussage bereit bist, wird mit dir der Tathergang besprochen.
  • Danach können Richter, Staatsanwalt oder Sachverständige Fragen an dich stellen. Der Richter kann Zeugen vernehmen und Sachverständige anhören.
    Auch du hast das Recht, Fragen an diese Personen zu stellen.
  • Nach der Vernehmung spricht der Richter über dich und deine persönlichen Verhältnisse. Zum Beispiel über deine Kindheit, Schulzeit, Ausbildung und was du zurzeit machst. Dazu können sich auch deine Eltern äußern.
  • Anschließend hört das Gericht deinen Jugendgerichtshelfer an. Er kann dem Richter über deine aktuelle Situation berichten. Die Meinung deines Jugendgerichtshelfers ist dann besonders wichtig, wenn du zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahren alt warst, und das Gericht entscheiden muss, ob die Tat nach dem Jugendstrafrecht beurteilt werden soll.
    Außerdem empfiehlt die Jugendgerichtshilfe dem Gericht im Fall deiner Schuld eine geeignete Maßnahme.
  • Danach stellt der Staatsanwalt seinen Antrag, und dein Verteidiger äußert sich dazu.
    Du selbst hast am Ende der Verhandlung die Gelegenheit, etwas zu sagen.
    Vor der Entscheidung des Jugendgerichtes hast du das letzte Wort.
  • Zum Schluss verkündet das Gericht seine Entscheidung und begründet sie dir. Es wird dir erklärt, welche Auswirkungen die Entscheidung für dich hat, und was du unternehmen kannst, wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist.